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Nutzungsbedingungen, Gewährleistung, Haftung, über Inhalt und Verlinkungen
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und Services hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionalität. Die Gewährleistung richtet
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Verkaufs- & Lieferbedingungen
Insoweit hier nichts gegenteiliges festgelegt ist, gelten die Verkaufs- u. Lieferbedingungen (Usancen) für den
Handel mit Papier an der Wiener Börse als vereinbart. Lieferungen sind zeitgerecht, wenn sie bis zu 14
Tagen vor oder 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin erfolgen. Das Transportrisiko geht zu Lasten
des Bestellers. Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung u. nur vor der Bearbeitung
der Ware berücksichtigt werden. Unsere Schadensersatzpflicht ist mit der Höhe der Summe der beanstandeten
Ware begrenzt. Alle Papiere u. Kartone dürfen bis zu 5% schwerer oder leichter als vereinbart sein.
Abweichungen in Stoff, Farbe, Gewicht u. Oberfläche sind produktionsbedingt unvermeidlich und daher nicht
Grund einer Beanstandung. Die Fakturierung erfolgt zum Tagespreis der Auslieferung. Angebote sind
freibleibend.
Produkthaftung
Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz, BGBI.99/1988 resultierende Sachschäden sowie
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind, soweit gesetzlich
zulässig, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu
überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbedingung. Allgemein und insbesondere im Sinne des
Produkthaftungsgesetztes ist vom Kunden bei der Behandlung, Anwendung und Lagerung, der von uns gelieferten
Ware auf deren spezifische Eigenschaften (zB: Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit und Nässe) Bedacht zu nehmen.
Termingemäß fällige Lieferungen, die aus irgendeinem Grund nicht übernommen und zur Verfügung des
Käufers fakturiert werden, werden auf dessen Kosten und Gefahr eingelagert.
Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt wie z.B. Elementarereignisse, Streiks, Aussperrung, behördliche Verfügungen usw.
entheben uns der Lieferverpflichtung und berechtigen uns, die übernommenen Aufträge, nach vorheriger
Verständigung an den Käufer, zu stornieren. Ist die bestellte Ware bereits erzeugt oder in Fertigstellung,
so sind wir berechtigt, dieselbe mit einer entsprechenden Nachfrist auf den vereinbarten Liefertermin
auszuliefern bzw. dem Besteller zur Verfügung zu stellen.
Zahlungsbedingungen
Sollte der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus diesem oder einem anderen Kauf in Rückstand sein,
sind wir zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet und berechtigt, die gebuchten Aufträge zu stornieren.
Das Stornierungsrecht steht uns auch zu, wenn uns nach Bestätigung des Auftrages die Bonität des
Bestellers zweifelhaft erscheint und derselbe unser Aufforderung, eine Bankgarantie für die pünktliche
Bezahlung unserer Faktura oder eine Vorauszahlung zu leisten, nicht entspricht.

